Insolvenzverwaltung Dr. Wille

Unsere Erfahrung in der Insolvenzverwaltung

Mit unserer Erfolgsbilanz haben wir uns einen Namen gemacht. Wir haben bewiesen, dass wir in der Lage sind, positive Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen und ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.

20

Über 20 Jahre Erfahrung in Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren

Seit 2004 wird Dr. Wille regelmäßig in Regel- und Verbraucher-insolvenzverfahren insbesondere vom Insolvenzgericht Pforzheim als Gutachter, Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder bestellt.

450+

450+ Regelinsolvenzen

50

Bis zu 50 Verbraucherinsolvenzen jährlich abgewickelt

breites Netzwerk

Unterstützt wird Dr. Wille durch sein Mitarbeiterteam und seine Kooperationspartner

Bei der Abwicklung der Insolvenzverfahren wird Dr. Wille nicht nur von seinem Mitarbeiterteam sondern von einem breiten Netz an Kooperationspartnern unterstützt.

Sanierung

Besonders erfahren und erfolgreich in der Sanierung

Dr. Wille Insolvenzverwaltung ist besonders erfahren und erfolgreich in der Sanierung, speziell der fortführenden Sanierung im Insolvenzverfahren und der Initiierung und Umsetzung von Insolvenzplänen.

zertifiziert

Nach DIN EN 9001:2015 sowie gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz-verwaltung (GOI).

Seit 2014 zertifiziert nach DIN EN 9001:2015 sowie gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz-verwaltung (GOI).

Die Kanzlei ist Mitglied im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) .

Mehr erfahren

Gläubiger

Gläubigerinformationssystem / GIS 4.0

Mit dem Gläubigerinformationssystem / GIS 4.0 haben Sie als Gläubiger die Möglichkeit, rund um die Uhr auf die Verfahrensdaten online zuzugreifen. Hier erhalten Sie Informationen über den aktuellen Verfahrensstand, können Forderungen anmelden oder Forderungs- bzw. Prüfungsergebnisse einsehen.

Forderungsanmeldung/ -status

Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie als Gläubiger Ihre Forderung(en) bei dem bestellten Insolvenzverwalter anmelden.

Schuldner

Restschuldbefreiung

Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht auf Antrag der Schuldner, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, die restlichen Schulden erlassen.

Gläubigerinformationssystem / GIS 4.0

Mit dem Gläubigerinformationssystem / GIS 4.0 haben Sie als Gläubiger die Möglichkeit, rund um die Uhr auf die Verfahrensdaten online zuzugreifen. Hier erhalten Sie Informationen über den aktuellen Verfahrensstand, können Forderungen anmelden oder Forderungs- bzw. Prüfungsergebnisse einsehen.

Die Beschlüsse der Insolvenzgerichte sind ebenfalls als pdf-Dokument im GIS 4.0 eingestellt, können aber auch online eingesehen werden auf der Internetseite https://www.Insolvenzbekanntmachungen.de.

Durch die Eingabe des gerichtlichen Aktenzeichens oder Namens des Schuldners in die Eingabemaske erhalten Sie als Gläubiger die gewünschte Auskunft. Anleitungen stehen zur Verfügung unter GIS 4.0 – Kurzuebersicht für Gläubiger (STP AG).

Hier gelangen Sie zum GIS 4.0.


Forderungsanmeldung / Forderungsstatus

Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie als Gläubiger Ihre Forderung(en) bei dem bestellten Insolvenzverwalter anmelden.

Forderungsanmeldung

Hier können Sie Ihre Forderung(en) online anmelden.

Klicken Sie dazu einfach auf Online-Forderungsanmeldung im GIS 4.0.

Anleitungen finden Sie unter GIS 4.0 – Bedienungsanleitungen für Gläubiger (STP AG).

Forderungsstatus

Informationen über den Verfahrensstand bzw. Status Ihrer Forderung(en) finden Sie im GIS 4.0.

Merkblätter

Um Fehler bei der Geltendmachung Ihrer Forderung(en) zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Angaben und Hinweise bei Ihrer Forderungsanmeldung:

Merkblatt zur Forderungsanmeldung

Für fremdsprachige Gläubiger steht das „Merkblatt Europäische Insolvenz-verordnung zur Unterrichtung ausländischer Gläubiger gemäß Artikel 42 Abs. 1 EUInsVO“ in fremdsprachiger Fassungen im Downloadbereich (Downloads & Links) zur Verfügung.


Restschuldbefreiung

Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht auf Antrag der Schuldner, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, die restlichen Schulden erlassen.

Hat der Insolvenzschuldner das insolvenzverfahren nach dem 30. September 2020 beantragt und Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, kann er grundsätzlich – in Ausnahmefälle auch früher – 3 Jahre nach Verfahrenseröffnung Restschuld-befreiung erlangen (siehe auch Merkblatt Restschuldbefreiung – Stand Januar 2021 in der Rubrik Downloads & Links).